Arbeitsrecht

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Aktenzeichen  2 BvR 133/10

Datum:
17.8.2012
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Normen:
§ 14 Abs 1 RVG
§ 37 Abs 2 S 2 RVG
Spruchkörper:
2. Senat

Verfahrensgang

vorgehend OLG Frankfurt, 8. Dezember 2009, Az: 3 Ws 239/09 (StVollz), Beschlussvorgehend LG Marburg, 12. Februar 2009, Az: 7a StVK 78/08, Beschlussvorgehend BVerfG, 18. Januar 2012, Az: 2 BvR 133/10, Urteil

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 100.000 € (in Worten: einhunderttausend Euro) festgesetzt.

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