Arbeitsrecht

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Aktenzeichen  1 BvR 1299/05

Datum:
27.11.2012
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rs20121127.1bvr129905
Spruchkörper:
1. Senat

Verfahrensgang

vorgehend BVerfG, 21. Juni 2006, Az: 1 BvR 1299/05, Nichtannahmebeschlussvorgehend BVerfG, 24. Januar 2012, Az: 1 BvR 1299/05, Beschluss

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren auf 100.000 € (in Worten: einhunderttausend Euro)
festgesetzt.

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