Arbeitsrecht

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Aktenzeichen  2 BvR 1800/13

Datum:
18.11.2014
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Normen:
§ 90 BVerfGG
§ 14 Abs 1 RVG
§ 37 Abs 2 S 2 RVG
Spruchkörper:
2. Senat 2. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend LG Braunschweig, 1. August 2013, Az: 50 StVK 585/13, Beschlussvorgehend BVerfG, 8. April 2014, Az: 2 BvR 1800/13, Stattgebender Kammerbeschluss

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 12.000 € (in Worten: zwölftausend Euro) festgesetzt.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Befristeter Arbeitsvertrag – Regelungen und Ansprüche

Dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit einem befristeten Vertrag eingestellt werden, ist längst keine Seltenheit mehr. Häufig taucht der Arbeitsvertrag auf Zeit bei jungen Mitarbeitenden auf. Über die wichtigsten Regelungen und Ansprüche informieren wir Sie.
Mehr lesen