Arbeitsrecht

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Aktenzeichen  2 BvR 1614/14

Datum:
22.9.2016
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20160922.2bvr161414
Normen:
§ 14 Abs 1 RVG
§ 37 Abs 2 S 2 RVG
Spruchkörper:
2. Senat 1. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend AG Lübeck, 4. Juni 2014, Az: 33 C 1132/14, Beschlussvorgehend AG Lübeck, 19. Mai 2014, Az: 33 C 1132/14, Urteilvorgehend BVerfG, 16. Juli 2016, Az: 2 BvR 1614/14, Stattgebender Kammerbeschluss

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 10.000 € (in Worten: zehntausend Euro) festgesetzt.

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