Arbeitsrecht

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Aktenzeichen  1 BvR 639/11

Datum:
30.5.2018
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rs20180530.1bvr063911
Normen:
§ 14 Abs 1 RVG
§ 37 Abs 2 S 2 RVG
Spruchkörper:
1. Senat

Verfahrensgang

vorgehend BFH, 18. Januar 2011, Az: II B 74/10, Beschlussvorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 6. Mai 2010, Az: 4 K 1417/09, Urteilvorgehend BVerfG, 10. April 2018, Az: 1 BvL 11/14, Urteil

Tenor

Unter Berücksichtigung der subjektiven und besonderen objektiven Bedeutung des Verfahrens und seiner Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit (vgl. BVerfGE 79, 365 ) wird der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfahren auf 200.000 € (in Worten: zweihunderttausend Euro) festgesetzt.

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