Arbeitsrecht

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Aktenzeichen  1 BvR 981/17

Datum:
24.9.2018
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rs20180924.1bvr098117
Normen:
§ 14 Abs 1 RVG
§ 37 Abs 2 S 2 RVG
Spruchkörper:
1. Senat

Verfahrensgang

vorgehend BVerwG, 25. Januar 2017, Az: 6 C 15/16, Urteilvorgehend Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 3. März 2016, Az: 2 S 1629/15, Urteilvorgehend VG Stuttgart, 1. Juli 2015, Az: 3 K 4017/14, Urteilvorgehend BVerfG, 24. April 2018, Az: 1 BvR 745/17, Beschlussvorgehend BVerfG, 18. Juli 2018, Az: 1 BvR 1675/16, Urteil

Tenor

Unter Berücksichtigung der subjektiven und besonderen objektiven Bedeutung des Verfahrens und seiner Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit (vgl. BVerfGE 79, 365 ) wird der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfahren auf 150.000 € (in Worten: einhundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.

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