Arbeitsrecht

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Aktenzeichen  2 BvR 883/17

Datum:
25.10.2018
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20181025.2bvr088317
Normen:
§ 14 Abs 1 RVG
§ 37 Abs 2 S 2 RVG
Spruchkörper:
2. Senat 2. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, 7. Februar 2017, Az: 1 VollzWs 479/16 (271/16), Beschlussvorgehend BVerfG, 18. April 2018, Az: 2 BvR 883/17, Stattgebender Kammerbeschluss

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 10.000 € (in Worten: zehntausend Euro) festgesetzt.

Gründe

1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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