Arbeitsrecht

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Aktenzeichen  2 BvR 675/14

Datum:
13.8.2019
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2019:rs20190813.2bvr067514
Normen:
§ 14 Abs 1 RVG
§ 37 Abs 2 S 2 RVG
Spruchkörper:
2. Senat

Verfahrensgang

vorgehend LG Rostock, 26. Februar 2014, Az: 13 Qs 27/14 (9), Beschlussvorgehend AG Rostock, 30. Januar 2014, Az: 34 Gs 2345/13, Beschlussvorgehend BVerfG, 12. März 2019, Az: 2 BvR 675/14, Beschluss

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 50.000 Euro (in Worten: fünfzigtausend Euro) festgesetzt.

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