Arbeitsrecht

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Aktenzeichen  1 BvR 2756/20, 1 BvR 2775/20, 1 BvR 2777/20

Datum:
25.2.2022
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2022:rs20220225.1bvr275620
Normen:
§ 14 Abs 1 RVG
§ 37 Abs 2 S 2 RVG
Spruchkörper:
1. Senat

Verfahrensgang

vorgehend BVerfG, 22. Dezember 2020, Az: 1 BvR 2756/20, Ablehnung einstweilige Anordnungvorgehend BVerfG, 20. Juli 2021, Az: 1 BvR 2756/20, Beschluss

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird in den Verfahren 1 BvR 2756/20, 1 BvR 2775/20 und 1 BvR 2777/20 auf jeweils 250.000 Euro (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG).

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