Arbeitsrecht

Gegenstandswertfestsetzung im Wahlprüfungsverfahren

Aktenzeichen  2 BvC 8/10

Datum:
4.4.2012
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Spruchkörper:
2. Senat

Verfahrensgang

vorgehend BVerfG, 9. November 2011, Az: 2 BvC 8/10, Urteil

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 250.000 € (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.

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