Arbeitsrecht

Gegenstandswertfeststellung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Aktenzeichen  2 BvR 753/05

Datum:
17.2.2011
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Normen:
§ 37 Abs 2 S 2 RVG
Spruchkörper:
2. Senat

Verfahrensgang

vorgehend BFH, 1. März 2005, Az: VIII R 92/03, Urteilvorgehend FG Nürnberg, 15. September 2003, Az: IV 229/2002, Urteilvorgehend BVerfG, 7. Juli 2010, Az: 2 BvR 753/05, Beschluss

Tenor

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 200.000 € (in Worten: zweihunderttausend Euro) festgesetzt (§
37 Abs. 2 Satz 2 RVG).

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