Arbeitsrecht

Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1

Aktenzeichen  2 B 144/11, 2 B 144/11 (2 C 29/12)

Datum:
20.12.2012
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
Normen:
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
EGRL 78/2000
Spruchkörper:
2. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Hessischer Verwaltungsgerichtshof, 28. September 2011, Az: 1 A 2381/10, Urteil

Gründe

1
Das Verfahren erscheint geeignet, im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012 – 2 BvR 1397/09 – zur grundsätzlichen Klärung der Rechtsfrage (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) beizutragen, ob sich Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, bereits vor dem 1. Juli 2009 im Hinblick auf die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 in einer mit verheirateten Beamten vergleichbaren Lage befinden, sodass ihnen dieser Zuschlag schon vor dem 1. Juli 2009 unmittelbar auf der Grundlage der Richtlinie 2000/78/EG zu gewähren wäre (im Anschluss an Urteil vom 28. Oktober 2010 – BVerwG 2 C 10.09 – Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 44).

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