Arbeitsrecht

Haushaltsbefristung – Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Aktenzeichen  7 AZR 987/08

Datum:
21.4.2010
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Spruchkörper:
7. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Berlin, 28. März 2008, Az: 58 Ca 942/08, Urteilvorgehend LArbG Berlin-Brandenburg, 26. September 2008, Az: 8 Sa 1115/08, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. September 2008 – 8 Sa 1115/08 – aufgehoben.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 28. März 2008 – 58 Ca 942/08 – wird zurückgewiesen.
3. Die Beklagte hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

1
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen
(§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO).
Die Beklagte hat den Klageanspruch anerkannt.

        
    Linsenmaier    
        
    Kiel    
        
    Schmidt    
        
        
        
        
        
        
        
        

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