Arbeitsrecht

Kammerbeschluss ohne Begründung

Aktenzeichen  2 BvR 1872/11

Datum:
22.10.2011
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Kammerbeschluss ohne Begründung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20111022.2bvr187211
Normen:
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Spruchkörper:
2. Senat 3. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend BFH, 11. Juli 2011, Az: III S 50/10 (PKH), Beschlussvorgehend FG Nürnberg, 9. November 2010, Az: 7 K 2052/2009, Urteil

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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