Arbeitsrecht

Kein Anspruch auf die Gewährung einer höheren Regelaltersrente

Aktenzeichen  S 3 R 892/15

Datum:
15.5.2017
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
SG
Gerichtsort:
Landshut
Rechtsweg:
Sozialgerichtsbarkeit
Normen:
FRG FRG § 1a, § 22 Abs. 4

 

Leitsatz

Die in § 22 Abs. 4 FRG vorgeschriebene Reduzierung der Entgeltpunkte um 40% ist mit dem Grundgesetz vereinbar (ebenso BVerfG NVwZ 2007, 437). (redaktioneller Leitsatz)

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Gründe

I.
Die Klage ist zulässig.
Zur Entscheidung über die form- und fristgerecht eingelegte Klage (§§ 90, 92, 97 Sozialgerichtsgesetz – SGG -) ist das Sozialgericht Landshut örtlich und sachlich zuständig (§§ 57, 51 SGG).
II.
Die Klage ist sachlich nicht begründet.
Streitgegenstand des Verfahrens ist der Bescheid vom 07.07.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.09.2015, mit dem die Beklagte es abgelehnt hat, dem Kläger eine höhere Regelaltersrente zu gewähren.
Zur Überzeugung des Gerichts steht fest, dass sowohl der ursprüngliche Rentenbescheid vom 07.07.2015 der Sach- und Rechtslage entsprach als auch der Widerspruchsbescheid vom 25.09.2015. Sämtliche zurückgelegten Versicherungszeiten sind von der Beklagten bei der Rentenberechnung zutreffend berücksichtigt worden; dies geht aus dem Inhalt der Beklagtenakte eindeutig hervor. Die rechtlichen Einwände des Klägers entbehren jeglicher Grundlage und wurden von der Beklagten mehrfach detailliert zurückgewiesen.
Die in § 22 Abs. 4 Fremdrentengesetz (FRG) vorgeschriebene Reduzierung der Entgeltpunkte um 40% ist laut Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht mit dem Grundgesetz vereinbar (Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom 13.06.2006 1704 – 1, BvL 9/00, 1 BvL 11/00, 1 BvL 12/00, 1 BvL 5/01 und 1 BvL 10/04).
Die Übergangsregelung des Artikel 6 § 4 c Abs. 2 FANG ist im Falle des Klägers nicht anwendbar, da seine Rente nach dem 30.06.2000, nämlich am 01.07.2015 begonnen hat.
Der Kläger ist zwar – wie oben ausgeführt – ausweislich des Vertriebenenausweises A Vertriebener gemäß § 1 Abs. 3 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) und erfüllt damit die Voraussetzungen nach § 1 a FRG was den Anspruch auf Eingliederung der im Herkunftsland zurückgelegten Rentenversicherungszeiten nach §§ 15 ff. FRG begründet. Den Status des Heimkehrers nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer vom 19.06.1950 hat der Kläger nicht nachgewiesen. Dieses Nachweises bedarf es allerdings auch nicht, da für den Kläger keine rechtlich relevanten rentenerhöhenden Zeiten resultierten.
Das Gericht konnte keinen Verstoß gegen zwingende gesetzliche Vorschriften des Deutschen Rentenrechts feststellen; vielmehr schließt sich die Kammer ausdrücklich und vollinhaltlich den schriftsätzlichen Stellungnahmen der Beklagten vom 19.11.2015 an. Die Beklagte erläutert nachvollziehbar und stringent die geltende Rechtslage und wertet sie sachlich und persönlich völlig korrekt auf den vorliegenden Sachverhalt an.
Im Übrigen nimmt das Gericht gemäß § 136 Abs. 3 SGG auf die sachliche und rechtlich zutreffende Begründung im Bescheid vom 07.07.2015 und im Widerspruchsbescheid vom 25.09.2015 in vollem Umfang Bezug und macht sich diese Begründung vollinhaltlich zu eigen.
Nach alledem hat der Kläger keinen Anspruch auf eine höhere Rente; die Klage musste abgewiesen werden.
III.
Die außergerichtlichen Kosten sind dem Kläger nicht zu erstatten, weil das Klagebegehren erfolglos blieb (§§ 183, 193 SGG).

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Befristeter Arbeitsvertrag – Regelungen und Ansprüche

Dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit einem befristeten Vertrag eingestellt werden, ist längst keine Seltenheit mehr. Häufig taucht der Arbeitsvertrag auf Zeit bei jungen Mitarbeitenden auf. Über die wichtigsten Regelungen und Ansprüche informieren wir Sie.
Mehr lesen

Krankschreibung – was darf ich?

Winterzeit heißt Grippezeit. Sie liegen krank im Bett und fragen sich, was Sie während ihrer Krankschreibung tun dürfen und was nicht? Abends ein Konzert besuchen? Schnell ein paar Lebensmittel einkaufen? Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Regeln.
Mehr lesen