Aktenzeichen 193 II 722/16
Leitsatz
Tenor
1. Die Erinnerung gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bamberg vom 13.06.2016 wird zurückgewiesen.
2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Gründe
1. Der Rechtsbehelf ist zulässig. Gegen den Beschluss, durch den der Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe zurückgewiesen wurde, ist die Erinnerung statthaft, § 6 Abs. 2 BerHG.
2. In der Sache ist jedoch die Erinnerung nicht begründet. Insoweit kann bereits auf die Begründung der vorangegangen Beschlüsse verwiesen werden.
3. Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst. Das Verfahren über die Erinnerung ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.