Arbeitsrecht

Kostenentscheidung, Vorsitzender, Richterin, Beteiligte, zwingend

Aktenzeichen  14 O 782/20

Datum:
21.7.2021
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2021, 29722
Gerichtsart:
LG
Gerichtsort:
Schweinfurt
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:

 

Leitsatz

Verfahrensgang

14 O 782/20 2021-06-29 Bes LGSCHWEINFURT LG Schweinfurt

Tenor

1. Die Kostenentscheidung im Beschluss vom 29.06.2021 folgte zwingend aus § 14 Abs. 4 Satz 7 TMG und bedurfte daher keiner näheren Begründung.
2. Der Beschluss vom 29.06.2021 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens entsprechend § 319 ZPO dahin berichtigt, dass im Rubrum zusätzlich aufgenommen wird:
– Beteiligte –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte
F.
M.
M.
Vorsitzender Richter am Landgericht
Richterin am Landgericht
Richterin

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Befristeter Arbeitsvertrag – Regelungen und Ansprüche

Dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit einem befristeten Vertrag eingestellt werden, ist längst keine Seltenheit mehr. Häufig taucht der Arbeitsvertrag auf Zeit bei jungen Mitarbeitenden auf. Über die wichtigsten Regelungen und Ansprüche informieren wir Sie.
Mehr lesen

Krankschreibung – was darf ich?

Winterzeit heißt Grippezeit. Sie liegen krank im Bett und fragen sich, was Sie während ihrer Krankschreibung tun dürfen und was nicht? Abends ein Konzert besuchen? Schnell ein paar Lebensmittel einkaufen? Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Regeln.
Mehr lesen