Arbeitsrecht

Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Wiedereinsetzungsantrag (§ 93 Abs 2 S 1 BVerfGG) erfordert selbständige Darlegungen zum Verhinderungsgrund – Antrag auf Beziehung der Krankenakte des Beschwerdeführers nicht hinreichend

Aktenzeichen  2 BvR 2282/18

Datum:
3.9.2019
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Kammerbeschluss ohne Begründung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20190903.2bvr228218
Normen:
§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
§ 93 Abs 2 S 1 BVerfGG
§ 93 Abs 2 S 3 BVerfGG
Spruchkörper:
2. Senat 2. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend LG Lübeck, 8. August 2018, Az: 5 i StVK 55/18, Beschluss

Tenor

1. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt, da der Beschwerdeführer nicht dargelegt hat, dass er ohne Verschulden gehindert war, die Monatsfrist des § 93 Absatz 1 BVerfGG einzuhalten. Der Antrag, seine Krankenakte beizuziehen, entbindet den Beschwerdeführer nicht davon, einen Verhinderungsgrund selbstständig darzutun.
2. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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