Arbeitsrecht

Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

Aktenzeichen  1 BvR 2662/15

Datum:
10.3.2016
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Nichtannahmebeschluss
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20160310.1bvr266215
Spruchkörper:
1. Senat 3. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend Landessozialgericht Baden-Württemberg, 23. Juli 2015, Az: L 13 AS 2645/14 ER-B, Beschlussvorgehend Landessozialgericht Baden-Württemberg, 23. Juli 2015, Az: L 13 SF 2759/15 AB, Beschlussvorgehend Landessozialgericht Baden-Württemberg, 7. Juli 2015, Az: L 13 AS 2645/14 ER-B, Beschluss

Tenor

Die Anträge auf Ablehnung des Vizepräsidenten Kirchhof, des Richters Masing und der Richterin Baer werden als unzulässig verworfen.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1
Die Kammer entscheidet unter Mitwirkung des Vizepräsidenten Kirchhof, des Richters Masing und der Richterin Baer. Das gegen sie angebrachte Ablehnungsgesuch ist rechtsmissbräuchlich.
2
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
3
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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