Arbeitsrecht

PKH-Bewilligung (Abänderung) – Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts

Aktenzeichen  1 BvR 656/10

Datum:
13.9.2011
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Prozesskostenhilfebeschluss
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20110913.1bvr065610
Normen:
§ 22 Abs 1 S 1 BVerfGG
§ 114 S 1 ZPO
§ 121 Abs 2 ZPO
Spruchkörper:
1. Senat 2. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, 5. Februar 2010, Az: 4 Bf 26/10.Z, Beschlussvorgehend Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, 5. Januar 2010, Az: 4 Bf 276/09.Z, Beschlussvorgehend VG Hamburg, 7. Juli 2009, Az: 10 K 2336/07, Urteilvorgehend BVerfG, 30. Mai 2011, Az: 1 BvR 656/10, Prozesskostenhilfebeschluss

Tenor

Der Prozesskostenhilfebeschluss vom 30. Mai 2011 wird dahingehend geändert, dass an Stelle von Rechtsanwalt Dr. L. nunmehr
Rechtsanwalt Dr. H. beigeordnet wird.

Die Abänderung der Beiordnung erfolgt mit der Maß-gabe, dass hierdurch für die Staatskasse keine höheren Kosten entstehen.

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