Aktenzeichen II ZR 189/10
§ 311 Abs 2 BGB
Verfahrensgang
vorgehend KG Berlin, 30. August 2010, Az: 26 U 132/09vorgehend LG Berlin, 10. Juni 2009, Az: 2 O 163/06
Tenor
Auf die Revision des Klägers zu 4 wird das Urteil des 26. Zivilsenats des Kammergerichts vom 30. August 2010 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zu seinem Nachteil entschieden worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Revisionsverfahrens – an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
Tatbestand
1
Der Kläger zu 4 beteiligte sich im Jahr 1998 über eine Treuhandkommanditistin mit insgesamt 160.000 DM (81.806,70 €) an der T. LBB Fonds Zwölf (im Folgenden: Fonds). Er macht gegen die Beklagte als Gründungskommanditistin Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinne geltend.
2
Das Landgericht hat gegen die Kläger zu 1 bis 9 Versäumnisurteil erlassen und dieses hinsichtlich der Kläger zu 3 und 4 aufrechterhalten. Die Kläger zu 1 und 2 und 5 bis 9 haben ihre Klagen im ersten Rechtszug zurückgenommen. Das Berufungsgericht hat die Berufung der Kläger zu 3 und 4 zurückgewiesen. Der Kläger zu 3 hat seine Klage im Revisionsverfahren zurückgenommen. Mit der vom erkennenden Senat zugelassenen Revision verfolgt der Kläger zu 4 (im Folgenden: Kläger) sein Klagebegehren weiter.