Arbeitsrecht

Rücknahme PKH für beabsichtigtes ZB-Verfahren durch Vergleich

Aktenzeichen  19 ZB 21.1660

Datum:
5.8.2021
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2021, 23051
Gerichtsart:
VGH
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
VwGO § 92 Abs. 3

 

Leitsatz

Verfahrensgang

AN 5 K 20.64 2020-09-29 Urt VGANSBACH VG Ansbach

Tenor

I. Nach Rücknahme des als Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein beabsichtigtes Verfahren auf Zulassung der Berufung auszulegenden Begehrens durch Nr. I des Vergleichsvorschlags vom 22. Juli 2021, der durch die Annahme seites der Beteiligten wirksam geworden ist, wird das Verfahren eingestellt (§ 92 Abs. 3 VwGO entsprechend).
II. Das Antragsverfahren ist gerichtsgebührenfrei (vgl. BayVGH, B.v. 3.6.1986 – 7 C 84 A 996 – BayVBl. 1987, 572).

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