Arbeitsrecht

Teilungsversteigerungsverfahren: Gegenstandswert für Rechtsanwaltskosten der Beteiligten

Aktenzeichen  V ZB 135/18

Datum:
22.4.2020
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BGH
Dokumenttyp:
Beschluss
ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:220420BVZB135.18.0
Normen:
§ 26 RVG
Spruchkörper:
5. Zivilsenat

Verfahrensgang

vorgehend BGH, 7. November 2019, Az: V ZB 135/18, Beschlussvorgehend BGH, 19. September 2018, Az: V ZB 135/18, Beschlussvorgehend LG Darmstadt, 27. April 2018, Az: 5 T 246/17vorgehend AG Darmstadt, 24. März 2017, Az: 61 K 117/07

Tenor

Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt für die Vertretung der Beteiligten zu 1 212.500 €.

Gründe

1
Der Gegenstandswert für die Vertretung der Beteiligten bestimmt sich nach § 26 RVG, da auch eine Teilungsversteigerung eine Zwangsversteigerung im Sinne dieser Vorschrift ist (LG Köln, AnwBl 1981, 75, 76; Riedel/Sußbauer/Potthoff, RVG, 10. Aufl., § 26 Rn. 4). Nach § 26 Nr. 2 Halbsatz 2 RVG ist hier für jeden der Beteiligten die Hälfte des Gegenstands der Versteigerung anzusetzen. Dieser entspricht nach § 26 Nr. 1 Halbsatz 4 RVG dem nach § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Verkehrswert des zu versteigernden Grundstücks, hier 425.000 €.
Stresemann     
        
Schmidt-Räntsch     
        
Kazele
        
Haberkamp     
        
Hamdorf     
        

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Befristeter Arbeitsvertrag – Regelungen und Ansprüche

Dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit einem befristeten Vertrag eingestellt werden, ist längst keine Seltenheit mehr. Häufig taucht der Arbeitsvertrag auf Zeit bei jungen Mitarbeitenden auf. Über die wichtigsten Regelungen und Ansprüche informieren wir Sie.
Mehr lesen

Krankschreibung – was darf ich?

Winterzeit heißt Grippezeit. Sie liegen krank im Bett und fragen sich, was Sie während ihrer Krankschreibung tun dürfen und was nicht? Abends ein Konzert besuchen? Schnell ein paar Lebensmittel einkaufen? Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Regeln.
Mehr lesen