Arbeitsrecht

Unterrichtung

Aktenzeichen  M 20 P 17.588

Datum:
24.2.2017
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2017, 162568
Gerichtsart:
VG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
BayPVG Art. 69 Abs. 2 S. 1
ZPO § 278 Abs. 6

 

Leitsatz

Tenor

Die Beteiligten haben dem Gericht mit Schriftsatz des Bevollmächtigten des Antragstellers vom 13. Februar 2017 übereinstimmend den nachfolgenden Vergleich mitgeteilt. Dessen Zustandekommen wird gemäß § 278 Abs. 6 ZPO mit dem vorliegenden Beschluss festgestellt.
Die Beteiligten schließen damit folgenden
Vergleich:
1. Die Beteiligten erklären übereinstimmend, dass im Rahmen der Vorbereitung zur Evaluierung den Anliegen des Antragstellers, auf umfassende Unterrichtung und Einbindung in den Evaluierungsvorgang nicht Rechnung getragen wurde.
2. Der Beteiligte bedauert die fehlende Einbindung des Antragstellers in die einzelnen Schritte der Vorbereitung der Evaluierung sowie in die Evaluierung selbst.
3. Der Beteiligte nimmt die Defizite, die bei der Evaluierung 2015/2016 aufgetreten sind, zum Anlass, dem Antragsteller zuzusichern, dass bei möglichen weiteren Evaluierungsmaßnahmen eine rechtzeitige und umfassende Unterrichtung des Antragstellers erfolgt sowie vorab die einzelnen Schritte der Evaluierung mit dem Antragsteller abgestimmt werden.
4. Damit sind die Verfahren mit den Aktenzeichen M 20 P 15.5572 und M 20 P 15.5573 sowie die nach deren statistischer Erledigung bei Gericht als deren Fortführung geltenden Verfahren M 20 P 17.587 und M 20 P 17.588 erledigt.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

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