Arbeitsrecht

Versagung von PKH im Verfassungsbeschwerdeverfahren – mangelnde Erfolgsaussichten (§ 114 S 1 ZPO) wegen Subsidiarität

Aktenzeichen  2 BvR 1146/14

Datum:
25.3.2015
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Kammerbeschluss ohne Begründung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150325.2bvr114614
Normen:
§ 90 Abs 2 BVerfGG
SichVVollzG SN
§ 114 S 1 ZPO
Spruchkörper:
2. Senat 2. Kammer

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung des Rechtsanwalts L. wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung mangels Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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