Arbeitsrecht

Zulassung der Rechtsbeschwerde; Mitwirkung des Personalrates bei Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit und Herabsetzung der Arbeitszeit

Aktenzeichen  5 PB 10/16, 5 PB 10/16 (5 P 4/17)

Datum:
26.1.2017
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2017:260117B5PB10.16.0
Normen:
§ 92 Abs 1 S 2 ArbGG
§ 72 Abs 2 Nr 1 ArbGG
§ 95 Abs 2 PersVG BB
§ 68 Abs 1 Nr 6 PersVG BB
Spruchkörper:
5. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, 14. März 2016, Az: OVG 61 PV 3.15, Beschlussvorgehend VG Potsdam, 17. Februar 2015, Az: 21 K 30/15.PVL

Gründe

1
Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers ist gemäß § 95 Abs. 2 PersVG BB i.V.m. § 92 Abs. 1 Satz 2, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG wegen einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen.
2
Die Rechtssache kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob im Falle der Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit und Herabsetzung der Arbeitszeit ein Mitwirkungsrecht des Personalrates gemäß § 68 Abs. 1 Nr.6 PersVG BB besteht.

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