Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) durch Erlöschen alter Wasserrechte – hier: Erlaubnis zum Betrieb einer Wasserkraftanlage gem § 23 Nr 3 WasG SN 1909 – Erfordernis des Vorhandenseins funktionstüchtiger Anlagen für Bestandsschutz – Zur Vereinbarkeit von § 136 S 2 WasG SN idF vom 09.08.2004 mit Art 14 Abs 1 GG
Vorausleistung der Ausbildungsförderung; Antrag, der nach Ende des Bewilligungszeitraumes gestellt wurde; Ausschlussfrist des § 36 Abs. 1 Halbs. 2 BAföG; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch