Nichtannahmebeschluss: Teilweise unsubstantiierte und deshalb unzulässige, teilweise unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen bei ungeklärtem Todesfall
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Berufswahlfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) durch Befristung der Bestellung zu bevollmächtigtem Bezirksschornsteinfeger gem § 48 S 2 SchfHwG – Zur Rechtfertigung von Berufszugangsregelungen, die ihrerseits Berufszugangshindernisse abmildern – Teilweise Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung
Nichtannahmebeschluss: Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Übergangsregelungen im Schornsteinfegerrecht – Insbesondere zur Vereinbarkeit der asymmetrischen Marktöffnung im Schornsteinfegergewerbe mit der Berufsausübungsfreiheit gem Art 12 Abs 1 GG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch unzureichende Berücksichtigung dieses Grundrechts bei strafrechtlicher Verurteilung wegen Volksverhetzung (§ 130 Abs 2 Nr 1 Buchst b StGB) – hier: Plakatierung für „Aktion Ausländerrückführung“