Nochmalige Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Außerkraftsetzung bzw Einschränkung der Anwendung von Teilen des Bayerischen Versammlungsgesetzes (juris: VersammlG BY)
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Gewichtung des Einvernehmens des Fachbereichs Medizin zur Entscheidung des Vorstandes eines Universitätsklinikums bzgl der Schließung einer Station dieses Klinikums – hier: Verletzung der Wissenschaftsfreiheit (Art 5 Abs 3 S 1 GG) eines Arztes und Professors durch unzureichende Gewichtung des Einvernehmens – im Übrigen teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung