Ausgleichsanspruch des Kfz-Vertragshändlers bei Vertragsende: Berücksichtigung von Zusatzleistungen des Herstellers und Preisnachlässen des Vertragshändlers unter Schmälerung seines Absatzrisikos
Verabredung der gewerbs- und bandenmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion u.a.: Beurteilung der Konkurrenzen bei der Verabredung mehrerer Verbrechen