Ruhegeldanspruch nach dem Ersten Ruhegeldgesetz – Versorgung nach Hamburger Zusatzversorgungsgesetz – Anrechnung der fiktiven gesetzlichen Rente – Lebensversicherung
Anordnung des Ausreisegewahrsams: Berücksichtigung persönlicher Umstände bei der Ermessensausübung; Heilung des Ermessensfehlers nur nach erneuter Anhörung des Betroffenen