Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: potentielle Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Behandlung eines Rechtsschutzersuchens als eA-Antrag gem § 114 Abs 2 S 2 StVollzG, § 123 VwGO statt als Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem § 114 Abs 2 S 1 StVollzG und damit Unterbleiben einer Interessenabwägung – allerdings Gebotenheit der eA nach § 32 BVerfGG nicht dargelegt
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf prozessuale Waffengleichheit im einstweiligen Verfügungsverfahren bzgl Äußerungen im Rahmen einer Presseberichterstattung – Gegenstandswertfestsetzung