Rückschlag für die E-Call-Funktion von Mercedes-Benz

Europa hat für alle seit 2018 neuen Fahrzeugmodelle verpflichtend ein E-Call-System eingeführt. Mercedes-Benz 2012 ebenfalls.

E-Call

Die E-Call-Funktion der europäischen Union greift keine Daten ab und teilt auch nicht ständig Standortpositionen mit. Das eigen von Mercedes-Benz entwickelte Notrufsystem tut das schon. Es ist seit 2012 in allen Neuwägen verbaut. Deswegen urteilte das Amtsgericht Düsseldorf, dass es Datenschutzrechtlich nicht einwandfrei ist, dass das System von Mercedes-Benz nicht abschaltbar ist. Kläger war ein Neuwagenkäufer, der nicht wollte, dass der Autobmobilkonzern alle seine Fahrtstrecken mitverfolgen kann. Der Konzern muss nun eine Abschaltung auf eigene Rechnung gewährleisten.

Wie der E-Call funktioniert und was mit Ihren Daten passiert, erfahren Sie hier.

AG Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2018, Az. 44 C 314/17.

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