Aktenzeichen 5 ARs 60/15
Datum:
2.3.2016
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BGH
Dokumenttyp:
Beschluss
ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:020316B5ARS60.15.0
Spruchkörper:
5. Strafsenat
Tenor
Der beabsichtigten Entscheidung des 3. Strafsenats steht Rechtsprechung des 5. Strafsenats nicht entgegen. An eventuell früher abweichender Rechtsprechung hält der Senat aus den Gründen des Anfragebeschlusses nicht fest.
Sander Schneider König
Berger
Feilcke