Europarecht

Beamte; Rückforderung von Bezügen

Aktenzeichen  2 B 19/10, 2 B 19/10 (2 C 4/11)

Datum:
6.1.2011
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
Normen:
§ 12 Abs 2 S 3 BBesG
Spruchkörper:
2. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, 10. Dezember 2009, Az: 1 Bf 144/08, Urteil

Gründe

1
Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Das Revisionsverfahren gibt Gelegenheit , Voraussetzungen der Rückforderung überzahlter Bezüge näher zu präzisieren. Insbesondere könnte es zur Klärung der Fragen beitragen, ob das Gericht die Behörde bei der Billigkeitsprüfung im Rahmen des § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG verpflichten kann, den Rückforderungsbetrag erheblich zu reduzieren, ob hierbei die Kriterien überwiegende Verantwortung der Behörde für die Überzahlung, Entreicherung des Beamten und jahrelange Überzahlung mit jeweils geringen Einzelbeträgen ausschlaggebend sein dürfen und ob bei unzutreffenden Billigkeitserwägungen ein Rückforderungsbescheid ganz oder teilweise aufzuheben ist.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Bankrecht

Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Sittenwidrigkeit, KapMuG, Anlageentscheidung, Aktien, Versicherung, Kenntnis, Schadensberechnung, Feststellungsziele, Verfahren, Aussetzung, Schutzgesetz, Berufungsverfahren, von Amts wegen
Mehr lesen

IT- und Medienrecht

Abtretung, Mietobjekt, Vertragsschluss, Kaufpreis, Beendigung, Vermieter, Zeitpunkt, Frist, Glaubhaftmachung, betrug, Auskunftsanspruch, Vertragsurkunde, Auskunft, Anlage, Sinn und Zweck, Vorwegnahme der Hauptsache, kein Anspruch
Mehr lesen