Europarecht

Revisionszulassung; Landeszuschuss für jüdische Gemeinde

Aktenzeichen  6 B 16/12, 6 B 16/12 (6 C 19/12)

Datum:
9.8.2012
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
Normen:
Art 20 Abs 3 GG
Art 92 GG
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Spruchkörper:
6. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 20. Juli 2011, Az: 3 L 165/10, Urteil

Gründe

1
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision ist begründet. Die Rechtssache hat die sinngemäß geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Sie kann zur Klärung der Frage beitragen, ob es mit der Justizgewährungspflicht (Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 92 GG) vereinbar ist, wenn eine staatsvertragliche Regelung über einen Landeszuschuss für jüdische Gemeinden dahin ausgelegt wird, dass für die Verteilung maßgebliche Erfordernisse der ausschließlichen Prüfungskompetenz eines Dritten unterliegen.

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