Europarecht

Revisionszulassung; zur Anwendbarkeit von § 1 Abs. 7 VermG neben § 1 StrRehaG

Aktenzeichen  8 B 26/11, 8 B 26/11 (8 C 16/11)

Datum:
16.8.2011
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
Normen:
§ 1 StrRehaG
§ 1 Abs 7 VermG
Spruchkörper:
8. Senat

Verfahrensgang

vorgehend VG Dresden, 25. November 2010, Az: 7 K 1675/08, Urteil

Gründe

1
Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die von der Klägerin geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Satz 1 VwGO). Das Beschwerdevorbringen führt auf die Frage, ob § 1 Abs. 7 VermG auch dann anwendbar ist, wenn eine strafrechtliche Rehabilitierungsentscheidung nach § 1 StrRehaG eine durch ein Strafurteil der DDR ausgesprochene Vermögenseinziehung aufgehoben hat, die bereits durch eine Gnadenentscheidung der DDR aufgehoben, aber nicht tatsächlich revidiert worden war, weil der Betroffene bereits zuvor – aber nach der Verurteilung – auf die persönliche Nutzung der eingezogenen Vermögenswerte verzichtet hatte.

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