Familienrecht

Bestimmung des Abfallerzeugers

Aktenzeichen  7 B 44/12, 7 B 44/12 (7 C 2/13)

Datum:
30.1.2013
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
Normen:
§ 3 Abs 5 KrW-/AbfG
§ 3 Abs 8 KrWG
Spruchkörper:
7. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 10. August 2012, Az: 20 A 222/10, Urteil

Gründe

1
Die zulässige Beschwerde ist begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen. Das Revisionsverfahren kann dem Senat voraussichtlich Gelegenheit geben, den Begriff des Abfallerzeugers (§ 3 Abs. 5 KrW-/AbfG, § 3 Abs. 8 KrWG) zu klären.
2
Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren folgt aus § 47 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 GKG, für das Revisionsverfahren aus § 47 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 GKG.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Die Scheidung einer Ehe

War es bis vor etlichen Jahren noch undenkbar, eine Ehe scheiden zu lassen, so ist eine Scheidung heute gesellschaftlich akzeptiert. Die Zahlen der letzten Jahre zeigen einen deutlichen Trend: Beinahe jede zweite Ehe wird im Laufe der Zeit geschieden. Was es zu beachten gilt, erfahren Sie hier.
Mehr lesen