Familienrecht

IV ZR 216/13

Aktenzeichen  IV ZR 216/13

Datum:
10.3.2014
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BGH
Dokumenttyp:
Beschluss
Spruchkörper:
4. Zivilsenat

Verfahrensgang

vorgehend LG Köln, 29. Mai 2013, Az: 26 S 31/12vorgehend AG Köln, 13. August 2012, Az: 136 C 164/12

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 29. Mai 2013 wird gemäß § 552a Satz 1 ZPO auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Streitwert: 3.420,23 €

Gründe

1
Zur Begründung verweist der Senat in vollem Umfang auf die Ausführungen in seinem Hinweisbeschluss vom 7. Januar 2014, zu dem die Klägerin innerhalb der eingeräumten Frist keine Stellung genommen hat (§ 552a Satz 2 i.V.m. § 522 Abs. 2 Satz 3 ZPO).
2
Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.
Mayen                       Harsdorf-Gebhardt                Dr. Karczewski
            Lehmann                         Dr. Brockmöller

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