Familienrecht

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Abschiebungsanordnung gem § 58a AufenthGjuris: AufenthG 2004

Aktenzeichen  2 BvR 743/17

Datum:
4.4.2017
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Nichtannahmebeschluss
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170404.2bvr074317
Normen:
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
§ 58a AufenthG 2004
Spruchkörper:
2. Senat 1. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend BVerwG, 21. März 2017, Az: 1 VR 2/17, Beschluss

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin I. wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
2. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
3. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Gründe

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