Familienrecht

Revisionszulassung; Typisierung in § 5 Abs. 6 WoGG; getrennt lebende Eltern

Aktenzeichen  5 B 20/15, 5 B 20/15 (5 C 57/15)

Datum:
9.12.2015
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2015:091215B5B20.15.0
Normen:
§ 5 Abs 6 WoGG
§ 5 Abs 4 WoGG
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Spruchkörper:
5. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 1. Dezember 2014, Az: 12 A 763/10, Urteilvorgehend VG Gelsenkirchen, 19. März 2010, Az: 3 K 4994/09

Gründe

1
Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Satz 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
2
Die Revision kann dem Senat Gelegenheit geben, die grundsätzliche Frage zu klären, ob die typisierende Anknüpfung in § 5 Abs. 6 Satz 1 WoGG an das Sorgerecht getrennt lebender Eltern mit grundrechtlichen Anforderungen aus Art. 3 und 6 GG zu vereinbaren ist.

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