Aktenzeichen 1 M 1896/19
Datum:
6.10.2020
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2020, 40562
Gerichtsart:
AG
Gerichtsort:
Fürstenfeldbruck
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 572 Abs. 1
Leitsatz
Verfahrensgang
1 M 1896/19 2020-09-07 Bes AGFUERSTENFELDBRUCK AG Fürstenfeldbruck
Tenor
1. Der sofortigen Beschwerde der Schuldnerin NN vom 23.09.2020 gegen den Beschluss vom 07.09.2020 wird nicht abgeholfen.
2. Das Verfahren wird zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde dem zuständigen Landgericht München II vorgelegt.
Gründe
Die Beschwerde ist unbegründet. Auf die zutreffende Begründung des Beschlusses vom 07.09.2020 wird Bezug genommen.