Familienrecht

Überzahlung, Auszahlung, Wohngemeinschaft, Pflegeheim, Bewohner, Betreuer

Aktenzeichen  1 XVII 620/15

Datum:
5.1.2017
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2017, 154103
Gerichtsart:
AG
Gerichtsort:
Amberg
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:

 

Leitsatz

Tenor

Dem Betreuer Stefan Krusche wird für seine Tätigkeit in der Zeit vom 11.09.2016 bis 10.12.2016 eine Vergütung aus dem Vermögen des Betreuten in Höhe von 330,00 EUR festgesetzt.
Mit der fehlerhaft erfolgten Überzahlung in Höhe von 1.038,40 € wird hiermit die Aufrechnung erklärt.
Eine Auszahlung aus dem Vermögen des Betreuten erfolgt ausdrücklich nicht.
Die verbleibende Überzahlung in Höhe von 708,40 € ist vom Betreuer an den Betreuten zurückzuerstatten.

Gründe

Mit Schreiben vom 10.12.2016 hat der Betreuer … die Festsetzung einer Vergütung für seine Betreuertätigkeit beantragt.
Wie bereits in den vorherigen Vergütungsanträgen hat der Betreute auch in diesem Antrag angegeben, der Betreute würde in seiner eigenen Wohnung leben.
Dies ist jedoch bereits seit 16.09.2015 nicht mehr der Fall, als der Betreute in die Intensiv-Wohngemeinschaft AMICUS nach Amberg umzog. Diese Wohngemeinschaft ist faktisch ein Pflegeheim, in der schwerstkranke Bewohner rund um die Uhr versorgt werden. Der Statuswechsel wurde offenbar beim Betreuer übersehen und bei der Übernahme des Verfahrens durch das Amtsgericht Amberg ebenfalls nicht bemerkt.
Die Vergütungsanträge ab dem 10.12.2015 sind daher fehlerhaft beantragt und verbeschieden worden:
Vergütungsantrag vom 10.12.2015:
11.09.2015-15.09.2015 Stufe 3/vermögend/nicht Heim/5 Tage × 0,2 h
= 1
h
44,- €
16.09.2015-10.10.2015 Stufe 3/vermögend/Heim/25 Tage × 0,13 h
= 3,4
h
149,60 €
11.10.2015-10.12.2015 Stufe 3/vermögend/Heim/2 Mte. × 4 h
= 8
h
352,20 €
Anspruch:
545,60 €
Auszahlung:
792,- €
Überzahlung:
246,40 €
Vergütungsantrag vom 10.03.2016:
11.12.2015-10.03.2016 Stufe 3/vermögend/Heim/3 Mte. × 4 h
= 12
h
528,- €
Anspruch:
528,- €
Auszahlung:
792,- €
Überzahlung:
264,- €
Vergütungsantrag vom 10.06.2016:
11.03.2016-10.06.2016 Stufe 4/vermögend/Heim/3 Mte. × 2,5 h
= 7,5
h
330,- €
Anspruch:
330,- €
Auszahlung:
594,- €
Überzahlung:
264,- €
Vergütungsantrag vom 10.09.2016:
11.06.2016-10.09.2016 Stufe 4/vermögend/Heim/3 Mte. × 2,5 h
= 7,5
h
330,- €
Anspruch:
330,- €
Auszahlung:
594,- €
Überzahlung:
264,- €
Vergütungsantrag vom 10.12.2016:
11.09.2016-10.12.2016 Stufe 4/vermögend/Heim/3 Mte. × 2,5 h
= 7,5
h
330,- €
Anspruch:
330,- €
Gesamte Überzahlung:
1.038,40 €
Verbleibende Überzahlung:
708,40 €
Nach Verrechnung des aktuellen Vergütungsanspruches von 330,- € mit der bestehenden Überzahlung ist eine verbleibende Überzahlung in Höhe von 708,40 € vom Betreuer auf das Konto des Betreuten zurückzuerstatten. Die Zahlung ist nachzuweisen.

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