Familienrecht

Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für Pflanzenschutzmittel; Sperrfrist

Aktenzeichen  7 B 20/11, 7 B 20/11 (7 C 12/11)

Datum:
26.4.2011
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
Normen:
§ 16g Abs 2 S 2 PflSchG 1986
Spruchkörper:
7. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 23. Dezember 2010, Az: 13 A 1211/10, Beschluss

Gründe

1
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Beschluss ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Sie wirft die klärungsbedürftige Frage auf, welche Bedeutung der Sperrfrist des § 16g Abs. 2 Satz 2 Pflanzenschutzgesetz zukommt.
2
Die Festsetzung des Streitwerts beruht für das Beschwerdeverfahren auf § 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 52 Abs. 1 GKG, für das Revisionsverfahren auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1, § 63 Abs. 1 GKG.

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