Familienrecht

Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde mangels Beitritts von 100 Wahlberechtigten gem § 26 Abs 3 S 2 Alt 2 EuWG

Aktenzeichen  2 BvC 14/10

Datum:
10.6.2011
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:cs20110610.2bvc001410
Normen:
§ 48 Abs 1 Alt 2 BVerfGG
§ 26 Abs 3 S 2 Alt 2 EuWG
Spruchkörper:
2. Senat

Gründe

1
Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie ohne den gemäß § 26 Abs. 3 Satz 2 des Europawahlgesetzes erforderlichen Beitritt von
mindestens einhundert Wahlberechtigten erhoben wurde.

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