Familienrecht

Voraussetzungen für Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden; Revisionszulassung

Aktenzeichen  1 B 11/12, 1 B 11/12 (1 C 17/12)

Datum:
25.7.2012
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
Normen:
§ 5 Abs 1 AufenthG 2004
§ 25a Abs 1 AufenthG 2004
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Spruchkörper:
1. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, 27. März 2012, Az: 4 LB 12/11, Urteil

Gründe

1
Die Beschwerde der Klägerin ist zulässig und begründet.
2
Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zur Klärung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG geben, insbesondere in Bezug auf die allgemeinen Regelerteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 AufenthG.

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