Handels- und Gesellschaftsrecht

3 AZR 902/12

Aktenzeichen  3 AZR 902/12

Datum:
13.1.2015
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2015:130115.U.3AZR902.12.0
Spruchkörper:
3. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Düsseldorf, 15. Februar 2012, Az: 9 Ca 2611/11, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 29. Juni 2012, Az: 6 Sa 604/12, Urteil

Tenor

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. Juni 2012 – 6 Sa 604/12 – aufgehoben.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. Februar 2012 – 9 Ca 2611/11 – abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
        
    Zwanziger    
        
    Schlewing    
        
    Ahrendt    
        
        
        
    Xaver Aschenbrenner    
        
    H. Frehse    
        
        

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