Handels- und Gesellschaftsrecht

Abtrennung von Verfahren im Verfassungbeschwerdeverfahren bzgl der Verfassungsmäßigkeit von Art 5, Art 1 Nr 9 des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (juris: VerkdHSpFruSpPflEG)

Aktenzeichen  1 BvR 2821/16

Datum:
15.4.2020
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:rs20200415.1bvr282116
Normen:
§ 90 BVerfGG
Art 1 Nr 9 VerkdHSpFruSpPflEG
Art 5 VerkdHSpFruSpPflEG
Spruchkörper:
1. Senat

Tenor

Von dem Verfahren 1 BvR 2821/16 werden die durch die Beschwerdeführer zu 4., 6. und 7. erhobenen Verfassungsbeschwerden abgetrennt. Sie werden fortan verbunden unter dem Aktenzeichen 2 BvR 702/20 fortgeführt.

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