Handels- und Gesellschaftsrecht

Berichtigungsbeschluss

Aktenzeichen  2 O 226/16

Datum:
14.9.2017
Fundstelle:
BeckRS – 2017, 155857
Gerichtsart:
LG
Gerichtsort:
Ansbach
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 319

 

Leitsatz

Verfahrensgang

2 O 226/16 2016-10-31 Endurteil LGANSBACH LG Ansbach

Tenor

Das Endurteil des Landgerichts Ansbach – 2. Zivilkammer – vom 31.10.2016 wird im Tatbestand wie folgt berichtigt:
auf Seite 4 des Urteils, Zeile 16 sind im streitigen Vorbringen der Beklagten die Worte „am 26.07.2015“ zu streichen.

Gründe

Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor, § 319 ZPO.  

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