Handels- und Gesellschaftsrecht

Betriebsübergang – Widerspruch – Verwirkung – Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Aktenzeichen  8 AZR 108/08

Datum:
22.4.2010
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
Normen:
§ 72 Abs 5 ArbGG
§ 313a Abs 1 S 2 ZPO
§ 555 Abs 1 S 1 ZPO
Spruchkörper:
8. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Solingen, 19. April 2007, Az: 1 Ca 1433/06 lev, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 14. November 2007, Az: 7 Sa 1074/07, Urteil

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. November 2007 – 7 Sa 1074/07 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
        
    Hauck    
        
    Böck    
        
    Breinlinger    
        
        
        
    F. Avenarius    
        
    Pauli    
        
        

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